Links & Law - Information about legal aspects of search engines, linking and framing

Hyperlink & Search Engine Law News  Decisions & Court Documents Worldwide Legal Resources (Hyperlink & Search Engine Law Articles) Linking Law Cases Search Engine Law Publications by Dr. Stephan Ott Technical    Background

Nutzungsbedingungen auf deutschsprachigen Webseiten, die das Setzen von Hyperlinks einschränken

I. Im Internet gefundene Beispiele für Nutzungsbedingungen, die Regelungen bzgl. Links zur eigenen Website enthalten 

1. Nutzungsbedingungen, die auch Surface und/oder Deep Links untersagen

2. Nutzungsbedingungen, die Frames untersagen

3. Links ausdrücklich erwünscht

4. "Ungewöhnliche" Regelungen bzgl. Links

II. Deutschsprachige Zeitungen im Internet

III. Verbreitung einzelner bisher aufgefundener Einschränkungen

IV. Ausblick

V. Erste Reaktionen auf diese Untersuchung und weitere mir gemeldete Websites (Update vom 12.1.2003)

VI. So leicht oder so schwer ist es, eine Genehmigung zu bekommen (Update vom 28.4.2003)

1. Kontaktaufnahme

2. Was wollen Webmaster mit den Nutzungsbedingungen erreichen und haben diese überhaupt rechtliche Relevanz?

3. Licht und Schatten - Zusammenfassung der Ergebnisse

 

I. Im Internet gefundene Beispiele für Nutzungsbedingungen, die Regelungen bzgl. Links zur eigenen Website enthalten 

Erster Schritt der Untersuchung war im November 2002 die Ermittlung einiger Webseiten, die in ihren Nutzungsbedingungen Ausführungen zur Zulässigkeit von Links zur eigenen Website enthalten. Vorbild war insoweit die Website www.dontlink.com, auf der Nutzungsbedingungen aus dem amerikanischen Raum aufgeführt werden und die auf die Initiative von Universitätsprofessor David Sorkin zurückgeht. Im Unterschied zur Website www.dontlink.com verzichte ich allerdings darauf, einen Link zu den jeweiligen Seiten mit den Nutzungsbedingungen zu setzen und gebe lediglich die entsprechende URL an, die bei Interesse an der erwähnten Website ohne Schwierigkeiten in die Befehlszeile eines Browsers kopiert werden kann. Ich halte zwar trotz des Verbots einen Link auf die Nutzungsbedingungen für rechtlich zulässig, verzichte aber aus Gründen der Netiquette darauf. Insoweit muss ich Forderungen aus einigen Internet-Foren enttäuschen, die schon vor Monaten nach einer deutschen dontlink-Website verlangt haben. Auch wenn ich selbst eine Erlaubnis für Links (Surface und Deep Links) für mit der hinter dem Internet stehenden Grundidee nicht als vereinbar ansehe, ist es doch nicht Anliegen dieser Website, einzelne Webmaster an den Pranger zu stellen. Diese Untersuchung soll vielmehr einen Beitrag dazu leisten, dass eine rechtliche Bewertung der Nutzungsbedingungen die Gegebenheiten des Internets nicht außer Betracht lässt. Zu diesem Zweck soll u.a. ermittelt werden, welche verschiedenen Ausgestaltungen die Verbote von Links bislang haben und wie weit sie schon verbreitet sind. 

In der rechtswissenschaftlichen Literatur sind die Rechtsfragen, die mit Links verbietenden Nutzungsbedingungen verbunden sind, noch nicht abschließend geklärt. Es ist z.B. nach wie vor diskussionsbedürftig, ob ihnen überhaupt rechtliche Relevanz zukommt und an welcher Stelle sie angebracht sein müssen. Wer hier z.B. ein Verbot von Links auf jeder einzelnen Webseite verlangt, die nicht verlinkt werden soll, dem sollte bewusst sein, dass dieses Erfordernis bislang von kaum einer Website eingehalten wird. Jedenfalls ist mir eine solche bislang nicht begegnet. Verbote finden sich zumeist allein unter den Menüpunkten "Impressum" oder "Nutzungsbedingungen".

1. Nutzungsbedingungen, die auch Surface und/oder Deep Links untersagen

Die Financial Times untersagt die Einrichtung eines Hyperlinks von anderen Webseiten auf zu ihrem Online-Angebot gehörende Webseiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Financial Times Deutschland.  Als unzulässig bezeichnet wird es insbesondere auch, die zu ihrem Online-Angebot gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster anderer Online-Angebote einzubinden oder darzustellen. (http://www.ftd.de/impressum)

Die Nutzungsbedingungen der DZ Bank sehen vor, dass Links auf Unterseiten und Unterverzeichnisse (Deep-Links, Img-Links) nur nach vorheriger Zustimmung der DZ BANK zulässig sind. Gleiches gilt für die Einbindung von DZ BANK Webseiten in eine Rahmenstruktur. Die DZ BANK-Homepage kann dagegen ohne gesonderte Zustimmung verlinkt werden (http://www.dzbank.de/internet_gr/index.jsp;jsessionid=L5VEQEAFNIC4LQFIG3DCFFGAVA1U0IV1?fname=disclaimer.html&path=%2F_home&rname=internet_gr__home&flagSite=false&mEE=_home&mZE=disclaimer&mDE=&m4E=&m5E=&m6E=&flagNav=false).

Gem. der allgemeinen Nutzungsbedingungen der city-map Internetmarketing AG sind Links auf Unterseiten und Unterverzeichnisse von city-map (Deep- Links, Img-Links) nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Internetseiteninhabers zulässig. Gleiches gilt für die Einbindung von eigenen Webseiten von city-map in eine Rahmenstruktur (Frames).  (http://addurl.city-map.de/nutzungsbedingungen.php)

Ein Beispiel aus Österreich: Links zu von der Medwell Internet Services AG betriebenen Websites dürfen nur nach im vorhinein schriftlich erteilter Zustimmung durch Medwell gesetzt werden. Eine allenfalls erteilte Zustimmung gilt in jedem Fall nur als unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Widerruflichkeit erteilt. Das Setzen von Frame-Links ist in jedem Fall untersagt. (http://medwell24.at/CDA_Master/1,3008,643_643_1459,00.html)

Und nochmals Österreich. Hoffentlich haben sie keine anderen Zahnschmerzen: Links zu zahnklinik-wien.at dürfen nur nach im vorhinein schriftlich erteilter Zustimmung durch zahnklinik-wien.at gesetzt werden. Eine allenfalls erteilte Zustimmung gilt in jedem Fall nur als unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Widerruflichkeit erteilt. Das Setzen von Frame-Links ist in jedem Fall untersagt. (http://www.zahnklinik-wien.at/anb.php

Links auf Unterseiten und Unterverzeichnisse (DeepLinks) der Raiffeisen-Volksbank Dillingen eG bzw. die Einbindung von Raiffeisen-Volksbank Dillingen eG Webseiten in eine Rahmenstruktur (Frames) sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Raiffeisen-Volksbank Dillingen eG zulässig. (http://www.rvbdillingen.de/html/wir/nutzung.html)

Deep Links und das Einbinden der Diamantweg-Website in sogenannte Frames dritter Websites sind auf der Karmapa-in-Europa Website nur mit der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers erlaubt. Das Einrichten einfacher HTML-Links ist gestattet, wobei sich der Herausgeber allerdings das Recht vorbehält, vom Einrichter jederzeit und ohne Nennung eines Grundes die Löschung des Links binnen einer angemessenen Frist zu verlangen. (http://www.karmapa-in-europa.de/domain/karmapa-in-europa/d_nb.html

Bei Meutejagd.de (http://www.meutejagd.de/disclaimer.html) ist die Einrichtung eines Hyperlinks von anderen Webseiten auf eine der zu ihrem Online-Angebot gehörenden Webseiten prinzipiell möglich, bedarf aber einer schriftlichen Genehmigung (1.7.).

2. Nutzungsbedingungen, die Frames untersagen

Nach den Nutzungsbedingungen der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.V., erfordert die Integration der Internetseiten der DGKJ in Angebotsseiten anderer Anbieter (sogenanntes "Framing") die vorherige ausdrückliche Zustimmung der DGKJ, sofern nach der Integration nicht eindeutig zu erkennen ist, dass es sich um DGKJ-Inhalte handelt. Siehe http://www.dgkj.de/copyrite.htm.

3. Links ausdrücklich erwünscht

Das es auch anders geht, zeigt die Ravensburger Spieleverlag (s) GmbH: "Links auf diese Website sind erwünscht.", ist dort zu lesen: http://www.aleaspiele.de/Pages/Conditions/ 

4. "Ungewöhnliche" Regelungen bzgl. Links

Auf der deutschen Website von Coca Cola (http://www.coca-cola.de/index.jsp) findet sich bei den rechtlichen Hinweisen unter Nr. 7 folgende Bestimmung: "Die Coca-Cola GmbH überprüft keine Websites, die durch einen Link auf die Website von der Coca-Cola GmbH verweisen und ist für die Inhalte von Webseiten außerhalb der eigenen Website oder von Websites, die auf die eigene Website verweisen, nicht verantwortlich. Wenn Sie mit einem Link auf die Website von der Coca-Cola GmbH verweisen, auf Webseiten außerhalb der Website oder andere Websites, erfolgt dies auf eigene Gefahr und ohne Erlaubnis durch die Coca-Cola GmbH."

II. Deutschsprachige Zeitungen im Internet

Eine im Dezember 2002 vorgenommene Untersuchung von ca. 200 Internetauftritten von Zeitungen hat ergeben, dass diese das Setzen von Links in den allerwenigsten Fällen ausdrücklich verbieten. Lediglich bei drei der besuchten Seiten wurde das Setzen von Hyperlinks von einer Zustimmung abhängig gemacht.

Im Impressum der Ärzte Zeitung Online findet sich folgende Bestimmung zu Hyperlinks: Verweise und Links auf die Inhalte von "Ärzte Zeitung Online" bedürfen der schriftlichen Genehmigung (http://www.aerztezeitung.de/service/impressum/). 

Unter Benutzung werden Besucher der Webseite Junge Freiheit (http://www.jungefreiheit.de) darauf hingewiesen, dass Verknüpfungen, Vervielfältigung, Verwertung oder sonstige Nutzung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages erlaubt ist.

Diesem Verbot in keiner Weise entsprechend, finden sich bei diesen beiden Webseiten allerdings Meta-Informationen für Roboter, die diese dazu auffordern, auch Unterseiten aufzusuchen (<meta name="robots" content="index,follow">), was wiederum nur dann sinnvoll ist, wenn diese verlinkt werden sollen. Dementsprechend lassen sich z.B. bei Google Deep Links auf die Webseiten der beiden Anbieter finden. 

Beim Webauftritt des Luxemburger Worts bedürfen Hyperlinks, die auf Inhalte von wort.lu gelegt werden, einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Redaktion (unter Impressum auf der Website http://www.wort.lu/).

Bei fast allen anderen Zeitungen fehlen, von Meta-Informationen für Roboter einmal abgesehen, Hinweise darauf, ob Links erwünscht sind oder nicht. Eine lobenswerte Ausnahme hierzu stellt die Website der Eckernförder Zeitung dar (www.eckernfoerder-zeitung.de). Dort steht zu lesen: "Wenn Sie von Ihrem Internetangebot auf uns verweisen möchten, steht dem nichts entgegen. Ausdrücklich unerwünscht ist die Darstellung in Frames. Wenn Sie einen Link setzen teilen Sie uns dies bitte unter Angabe der verweisenden Seite per E-Mail an online@eckernfoerder-zeitung.de mit." (http://www.eckernfoerder-zeitung.de/impressum/nutzungsbedingungen.asp).  

Immer wieder findet sich in Nutzungsbedingungen bzw. im Impressum der Satz: "Jede gewerbliche Nutzung der Inhalte dieses Online-Angebotes ist unzulässig." Ob unter das Verbot auch eine Auswertung des Internetauftritts durch News-Suchmaschinen oder Suchmaschinen allgemein und Deep Links zu den einzelnen Artikeln fällt, ist nicht ganz eindeutig, meiner Auffassung nach aber zumindest in den Fällen, in denen Meta-Informationen Roboter auch zur Erfassung von Unterseiten auffordern, zu verneinen. Links von Homepages mit rein privaten Inhalten sollten aber in jedem Fall nicht erfasst sein.

(Hinweis: Die meisten der besuchten Zeitungsseiten sind von der Website http://www.zeitung.de/ aus verlinkt.)

III. Verbreitung einzelner Einschränkungen

Im vorerst letzten Schritt der Untersuchung wurden die zuvor gefundenen Verbotsformulierung in eine Suchmaschine eingegeben, um erste Aussagen über ihre Verbreitung treffen zu können. Links gegenüber kritisch eingestellt scheint insbesondere der Sektor der Bank- und Börsenwebseiten zu sein.

Die Formulierung "Die Einrichtung eines Hyperlinks von anderen Webseiten auf eine der zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ..., wird ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist es unzulässig, die zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) einzubinden oder darzustellen." findet sich in den Nutzungsbedingungen zahlreicher Websites. Teilweise sind geringfügige Abweichungen in der Formulierung festzustellen, z.B. fehlt gelegentlich der Klammerzusatz "Frame" hinter "Teilfenster". Gelegentlich fehlt auch der "Insbesondere"-Zusatz.

Verwendet wird diese Formulierung auf den Websites folgender Personen bzw. Unternehmen:

Berenberg Bank (http://www.berenberg.de/nutzungsbedingungen.html), Raiffeisen Raiffeisen Centrobank (http://www.rcb.at/DE/popup_disclaimer.html), boerse.salzburg.com (http://www.salzburg.com/sn/boerse/nutzungsbedingungen.html), InfiniCom (http://www.infinicom.de/index.php?vrz=301), CompuServe (http://www.compuserve.de/finanzwelt/nutzungsbed-main.jsp), BHW Bank (http://www.basex.de/de/html/frameset1/service/bedingungen/bank_infonutzung_wc.php), Werbeagentur Festini (http://www.festini-design.de/impressum.html), TeleTrader.com Software AG (http://www.teletrader.com/_user/terms.asp), Analysencenter.de (http://www.analysencenter.de/Analysencenter/agb.htm), Deutsche Bank AG (http://public.deutsche-bank.de/pb/kurse/ipo/ipo.nsf/doc/AGRD-4LHHKY/$file/disclaimer.html?OpenElement ; http://deuba-ir.teledata.de/disclaimer.html?lang=de), fonds&co (http://www.fondsundco.at/content/nutzung.html), Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (http://www.regtp.de/behoerde/start/in_01-11-00-00-00_m/), derStandard.at (http://derstandard.at/?url=/kursinfo/home/nutzung.asp), America Online Inc. (http://www.netscape.de/finanzen/nutzungsbedingungen.jsp ; http://www.compuserve.de/finanzen/nutzungsbedingungen.jsp), Wirtschaftsblatt Online, sowie FAIT Internet Software AG (http://charts.wirtschaftsblatt.at/content/nutzung.html), Platow Online (http://platow.teledata.de/disclaimer.html), Postbank EasyTrade.AG (http://easytrade.teledata.de/postbank2/Nutzungshinweise.html), BusineX (http://www.businex.de/impressum.htm), GONSO (http://www.gonso.de/start.php?menu=impressum), American Express Bank (http://amex.teledata.de/AmericanExpressBank/disclaimer.html), Lycos (http://geld2.lycos.de/terms/), AAT Alber Antriebstechnik GmbH (http://www.alber.de/kontakt.html), Internet-Portal Entwicklungsgesellschaft m.b.H. (http://www.aktien-portal.at/Kurse/fait.html), Bank Privat- und Geschäftskunden AG (http://www.teledata.maxblue.de/disclaimer2.html), Entrium Direct Bankers AG (http://62.146.140.212/wirtschaftsinfo/popup.html), !A&C Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbH (http://www.ac-mittelstand.de/impressum.htm), DelFin Langer KEG (http://www.delfin.ag/content/nutzung.html), Bankhaus Lampe (https://www.lampebank.de/de/isg/), TKL Tiefkühllogistik GmbH (https://www.tkl.at/kundis/kundis_agb.htm), Prof. Dr. phil Tiwald (http://www.tiwald.com/sites/impressum.htm), AKTIV Fitness Club (http://www.aktiv-balingen.de/impressum.htm), BUSTLER (http://www.bustler.de/bustle/texte/agb.asp), Goldman Sachs (http://www.goldman-sachs.de/SID1040893831.0/disclaimer.html?c=de&l=de&sPage=disclaimer), World-Lines Network S.L. (http://www.eu-pages.com/intro.php?mn=4x4&ls=de), Prader Finanzdaten-& Produkte GmbH (http://prader.fait.at/universal/nutzung.html), TeleTrader.com Software AG (http://mdsme.de/cgi-bin/nph-spinnerproxy.cgi/010110A/http/www.teletrader.com/_user/terms.asp), struggle.de (http://www.perdu.de/Hauptseite/Infos/Nutzerbedingungen/nutzerbedingungen.html); bewegungswissenschaftliche Anthropologie e.V., (http://www.bewegen.org/sites/impressum.htm

Gelegentlich anzutreffen ist eine Formulierung, die nur Deep-Links und Frames von einer schriftlichen Genehmigung abhängig macht: "Links auf Unterseiten und Unterverzeichnisse von Webseiten der ... ("Deep-Links") sowie die Einbindung von Webseiten der ... in eine Rahmenstruktur ("Frames") sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der ... zulässig. Verwendet werden diese Nutzungsbedingungen von:

NürnbergMesse (http://www.biofach.de/main/d3zlmisu/d736qhl9/page.html ; http://www.bildungsmesse-nuernberg.de/main/d7nbhqki/d6hjiwwc/page.html ; http://www.embedded-world-2003.de/main/czmj29tc/page.html ; http://www.e-procure.de/main/czmj29tc/page.html), Messe Erfurt AG (http://www.messe-erfurt.de/impressum.htm), city-map (http://web02.city-map.de/special/nutzung.html), IT solutions GmbH & Co. KG (http://www.iits-gmbh.de/seite_haftungsausschluss.htm). 

Eine ähnliche Formulierung ist wesentlich weiter verbreitet, bei der Regelungen zu Frames und Links sich in abgetrennten Abschnitten befinden und sich zusätzlich ein Hinweis findet, der eine Haftung für die Inhalte der verlinkten Webseiten ausschließen soll:

Links:
Links auf Unterseiten und Unterverzeichnisse (Deep- Links, lmg-Links) sind nur nach vorheriger Zustimmung von ... zulässig. Den Inhalt fremder Webseiten, auf die aus den Webseiten von ...  heraus verwiesen wird, macht sich ...  nicht zu eigen. ... kann keine Verantwortung für den Inhalt der verlinkten Seiten übernehmen, insbesondere nicht für Änderungen der Seiten, die nach dem Setzen des Links erfolgt sind.


Frames:
Die Einbindung von ...-eigenen Webseiten in eine Rahmenstruktur (Frames) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ... zulässig.

Verwendet werden solche Nutzungsbedingungen von MusiKreAktiv (Jens-Henning Gläsker) (http://www.musikreaktiv.de/disclaimer.htm), Volksbank im Siegerland eG (http://www.voba-si.de/gwmpb/xg/xg4040.nsf/(WWWFrame)/D27A19460B86EB9DC1256B58004A500A?OpenDocument), Baugelast e.G (http://www.baugelast.de/Impressum/Impressum.html), Volksbank Warstein-Belecke eG (http://www.vb-warstein.de/impressum/text_impressum_hinweise.htm), Bruhrainer Volksbank eG (http://www.bruhrain-live.de/gwm/webdbs/xc/xc0532.nsf/(WWWFrame)/F0FB7E982C22299441256B500056F42E?OpenDocument),  Rottaler Raiffeisenbank (http://www.rottaler-raiffeisenbank.de/Internetneu/anb.html), Volksbank Paderborn (http://www.vb-paderborn.de/new/disclaimer.html), Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG (http://www.vrbprignitz.de/kontakt/logo.htm), Ostfriesische Volksbank eG (http://www.ovb-leer.de/index.php3?hid=021&spid=2), Volksbank Celler Land eG (http://www.vbcellerland.de/html/disclaimer.htm), Volksbank Bielefeld eG (http://www.volksbank-bielefeld.de/gwmpb/xg/xg4036.nsf/(WWWFrame)/6C0A1CCE6A5CAA11C1256BA60034AB36?OpenDocument), Raiffeisenbank Rottumtal eG (http://www.raiffeisenbank-rottumtal.de/kundenservice/impressum/impressum.html), Volksbank Stade-Cuxhaven eG (http://www.vobaeg.de/main.php3?m=1&c=http://www.vobaeg.de/impr.html), Raiffeisenbank Wesseling eG  (http://www.rb-wesseling.de/gwmpb/xg/xg8833.nsf/(AllDocs)/C125664E00514061412565A1005253FA), Volksbank eG Bremerhaven-Wesermünde (http://www.volksbankeg.de/Impressum_Disclaimer/body_impressum_disclaimer.html), VR Bank Flensburg-Schleswig eG (http://www.raiba-schleswig.de/disclaimer.html), Volksbank eG Dransfeld Groß Schneen (http://www.vbdransfeld.de/profil_impress/impressum/).

Während die Eingabe der Formulierungen, die das Setzen eines Links von einer vorherigen Zustimmung abhängig machen, bei der Suchmaschine Google zu zahlreichen "prominenten" Websites führt, ist die Formulierung "Links auf diese Website sind erwünscht" seltener und eher auf unbekannten Websites anzutreffen. Es bleibt zu hoffen, dass das Fehlen letzterer Aussage nicht Ausdruck einer Abneigung gegenüber Links zur eigenen Website ist, sondern vielmehr dahingehend zu verstehen ist, dass die Zulässigkeit des Setzens eines Links als Selbstverständlichkeit angesehen wird, die nicht eigens einer Erwähnung bedarf. 

Im folgenden seien einige der Websites aufgeführt, auf denen Links ausdrücklich erwünscht werden. Einige der Seiten machen allerdings die, aus meiner Sicht verständliche Einschränkung, dass dies nicht für die Darstellung der eigenen Website innerhalb von Frames gilt. Es finden sich hier z.B. folgende Nutzungsbedingungen: "Links auf diese Website sind erwünscht, soweit sie als externe Links geführt werden und jeweils ganze Seiten (inkl. Navigationsframe) wiedergegeben werden. Eine Übernahme des Hauptfensters in einen Frame des Linksetzers ist unzulässig." 

Links gegenüber ausdrücklich positiv eingestellt sind: Herbert Huber (http://www.gavagai.de/HHD0102.htm), elmulab (http://www.elmulab.de/right.html), clubinfo.at (http://www.clubinfo.at/impressum.php), Institut für Medizinische Informatik (http://medis.gsf.de/about/nutzung.php), Art 4 Sites (http://www.kuenstler-im-kreis-marburg-biedenkopf.de/impressum.htm), Firmenwelt GmbH (http://www.firmenwelt.de/impressum.html), L.B.I. Products (http://www.lullababy.com/ie/impressum.htm), Fotohandel Niedermeyer GmbH (http://niedermeyer.at/impressum.asp), BG Babenbergerring Wiener Neustadt (http://www.museumonline.at/2002/bg-babenbergerring-wrneustadt/seite10.html), pharmacy-point.at (http://www.pharmacy-point.at/siteservices/rights.jhtml), Neys-Eventservice (http://www.neys-eventservice.de/Impressum/impressum.html), Forum Wellpappe Austria (http://www.wellpappe.at/siteinfo.htm), Stellwerk Marburg (http://www.stellwerk-marburg.de/impressum.htm), PaperNet GmbH & Co. KG (http://www.e-papernet.at/berater_impressum.asp), DrWeb (http://www.drweb.at/impressum/impressum.html), EDV-Beratung Michael Th. Reichenspurner (http://www.mtrsoft.de/Impressum/impressum.html), IT-Audit (http://www.it-audit.de/html/ian_k_disclaim.html). 

Die bei der Untersuchung der Internetauftritte von Zeitungen gefundene Formulierung "Verknüpfungen, Vervielfältigung, Verwertung oder sonstige Nutzung nur mit schriftlicher Genehmigung des ..." wurde bislang nur von wenigen anderen Seiten übernommen. Gefunden wurden bei einer Suche bei Google lediglich das Ostpreußenblatt (http://www.ostpreussenblatt.de/orange/impressum.htm) und Heidi Gisler-Brun (http://www.8ung.at/heilabsuudaa/Durchgaben.htm). 

Ebenfalls bedeutungslos ist bisher die Formulierung: "Die Integration der Internetseiten der ... in Angebotsseiten anderer Anbieter (sogenanntes "Frameing") erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung der ... sofern nach der Integration nicht eindeutig zu erkennen ist, dass es sich um ...-Inhalte handelt." Verwendet wird sie von der M&W Messebau GmbH (http://www.mw-messebau.com/copyrite.htm). In Abwandlung dieser Nutzungsbedingung wird teilweise die Zustimmung zu Frames selbst dann verlangt, "wenn nach der Integration eindeutig zu erkennen ist, dass es sich um ...-Inhalte handelt." Anzutreffen ist dies bei Diplomdesigner Dietmar Stiller (http://www.stillerdesign.de/copyrite.htm) und bei www.gad-taubenstopper.de (http://www.gad-taubenstopper.de/copyritetext.htm). Hervorzuheben ist bei diesen Nutzungsbedingungen, dass sie die Zustimmung nicht zusätzlich durch ein Schriftformerfordernis erschweren, z.T. das Wort "Zustimmung" als E-Mail Link ausgestaltet ist. Zumindest bei Nutzungsbedingungen, die dem deutschen Recht unterliegen, genügt für die Einhaltung der Schriftform jedoch auch immer eine E-Mail.

Eine den Bedingungen auf Eckernförder Zeitung vergleichbare Regelung findet sich bei bauschheim.de (http://www.bauschheim.de/bauschheim_de/recht/recht.html): "Wenn Sie von Ihrem Internetangebot auf uns verweisen möchten, steht dem nichts entgegen. Ausdrücklich unerwünscht ist die Darstellung in Frames." 

IV. Ausblick

Ich werde in der Zukunft gelegentlich weitere Beispiele aufführen. Sofern Ihnen Nutzungsbedingungen aus dem deutschsprachigen Raum  bekannt sind, die Hyperlinks untersagen, schicken Sie mir bitte eine kurze e-mail mit der entsprechenden URL. Es sollte sich allerdings um Formulierungen handeln, die hier bislang nicht genannt sind. Mir ist durchaus bewusst, dass die Aufzählung von Webseiten, die bestimmte Nutzungsbedingungen verwenden, nicht vollständig ist und lediglich einen ungefähren Eindruck von der jeweiligen Verbreitung vermitteln kann.

Sofern es meine Zeit erlaubt, werde ich gelegentlich einige der Betreiber selbst anschreiben und um die Zustimmung für einen Link auf das Impressum bieten. Über die Reaktionen werde ich hier wieder berichten. 

Bei allem eigenen Unverständnis für Nutzungsbedingungen, die einfache Surface- oder Deep-Links untersagen, sollten die Nutzungsbedingungen trotzdem beachtet werden. Wenn jemand keine Links haben will, dann sollte man das grundsätzlich respektieren. Die Verwender solcher Nutzungsbedingungen sollten allerdings im Gegenzug anerkennen, dass von den meisten Internetbenutzern Links als internettypisch angesehen werden und sie diese im Regelfall setzen, ohne sich erst nach irgendwelchen Einschränkungen umzusehen. Die sofortige Androhung rechtlicher Schritte oder gar das Verlangen einer nachträglichen Nutzungsgebühr für Links halte ich deshalb für nicht gerechtfertigt. Mittels einer einfachen Bitte und dem Rückgriff auf technische Maßnahmen, um den Link zu unterbrechen, sollte es jederzeit möglich sein, rechtliche Streitigkeiten zu verhindern (siehe etwa den e-mail-Schriftwechsel unter http://spuelmittelmut.antville.org/stories/246655/). 

Framing halte ich selber in den meisten Fällen für urheberrechtswidrig. Nutzungsbedingungen, die Framing ausdrücklich untersagen, weisen dann nur auf eine ohnehin bestehende Rechtslage hin.

Ein ausführliche Darstellung meiner eigenen Ansicht zur rechtlichen Beurteilung von Linking und Framing werde ich auf dieser Website zugänglich machen, sobald meine Dissertation zu diesem Thema Mitte/Ende 2003 veröffentlicht ist. 

V. Erste Reaktionen auf diese Untersuchung und weitere mir gemeldete Websites

Auf die Erwähnung dieser Untersuchung in einigen Medienberichten hin, habe ich zahlreiche Hinweise auf weitere Nutzungsbedingungen erhalten. Von dieser Stelle aus nochmals besten Dank dafür. Außerdem hat ein Besucher auf die Ähnlichkeit von Links mit Lesezeichen hingewiesen. In der rechtswissenschaftlichen Diskussion weisen in der Tat einige Autoren schon lange darauf hin, dass Lesezeichen von der technischen Funktionsweise her gewöhnliche Surface bzw. Deep Links sind. Die Verwender der hier aufgeführten Nutzungsbedingungen werden zwar kaum beabsichtigen, auch Lesezeichen zustimmungspflichtig zu machen, doch könnte dieser Vorgang durchaus unter einige Bestimmungen subsumiert werden, z.B. dann, wenn schlicht Verknüpfungen verboten werden. 

Wie mir ferner mitgeteilt wurde, können die Betreiber von Webseiten aufgrund von Verträgen mit Content-Lieferanten dazu verpflichtet sein, in ihren Nutzungsbedingungen Beschränkungen hinsichtlich der Verlinkung ihrer Inhalte bzw. ihrer Einbindung in Frames vorzusehen. In der Praxis kommen durchaus Anfragen vor, ob die Zustimmung zu einem Link erteilt wird. 

Jetzt aber zu den mir mitgeteilten Nutzungsbedingungen:

Spargeraete.de bietet Webmastern das Recht zur Verlinkung Ihrer Homepage mit www.spargeraete.de  für nur 49 Euro / Jahr an. Ein Zusatzpaket, dass es ermöglicht www.spargeraete.de durch ein individuelles Logo und weitere Gestaltungselemente an das Erscheinungsbild der eigenen Homepage angepasst zu präsentieren, gibt es für einen Aufpreis von 30 Euro / Jahr.

Die Website der Alternative Lungau stellt klar, daß die In-Frame Verlinkung (also der Aufruf ihrer Webseite oder Teilen davon innerhalb des Framesets einer anderen Seite) geistigen Diebstahl darstellt, welcher nach geltendem Recht strafrechtlich verfolgt werden kann. Es wird aber ausdrücklich die generelle Erlaubnis erteilt, einen Link auf die 'Alternative Lungau' zu setzen, solange der Link auf keine Subseite erfolgt und der Link die Seite in einem neuen Browser-Fenster aufruft (http://www.alternative-lungau.at/kontakt/copyright.html).

Bei idea-engineering findet sich folgende Nutzungsbedingung: "Das Framing ist für diese Site verboten. Alle Links zu dieser Site müssen an www.idea-engineering.com gerichtet sein. Bitte richten Sie keine direkten Links zu anderen Seiten dieser Website ein." (http://www.idea-engineering.com/impressum.php).

Meteo-Data verbietet das Framing oder Inline-Linking für sämtliche Inhalte der gesamten Webseite. Für die Setzung eines externen Links auf eine Seite der Webseite ist die vorherige schriftliche Zustimmung von METEO-data einzuholen (Nr.4 der AGBs; http://www.meteodata.at/).

Neben Deep Links hat auch ein Surface Link zu erfolgen bei Tonis Seite: "Ausdrücklich verboten ist die Wiedergabe meiner Seiten (auch Teile) auf anderen Internetseiten - lediglich "Links" sind erlaubt. Falls Unterseiten gelinkt werden muß auch die Hauptseite (im unmittelbaren Bereich des Links der Unterseite) gelinkt werden." (http://members.telering.at/anton.gabriel/right.htm).

Die Einrichtung eines Hyper- und eines Inline- Links auf die Internetseiten von pay+ ist ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung ausdrücklich untersagt (https://www.payplus.at/impressum.asp). Gleiches gilt für die Website der Erste Bank (http://treasury.erstebank.com/0,7028,25_0,00.html), bei VMG (http://www.vmg.at/html/vmg/disclaimer.php) und für RC ARBÖ Selzthal online (http://members.telering.at/mt_robson/rcas/impressum.htm).

Eine ausgesprochen ausführliche Regelung kann man auf der Website von Reuters.at nachlesen: "Insbesondere ist es unzulässig, Inhalte ohne Zustimmung von Reuters zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben (auch wenn das durch Zwischenspeicherung in einem Cache, durch Framing oder in ähnlicher Weise geschieht).... Reuters gewährt das nicht übertragbare Recht, die Reuters Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Reuters Homepage (www.reuters.at) gesetzt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass Reuters vor Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse webmaster@reuters.com benachrichtigt wird und das Recht zum Setzen des Links erteilt hat. Dieses Recht kann jederzeit formlos widerrufen werden. Der Link muss zu einem vollständig neuen Laden der Seite, auf die verwiesen wird, führen." (http://www.reuters.at/2503.html).

VI. So leicht oder so schwer ist es, eine Genehmigung zu bekommen

Mitte April 2003 habe ich 20 Webmastern eine E-Mail geschickt und um die Genehmigung für das Setzen eines Links zu den entsprechenden Nutzungsbedingungen gebeten. Um das Ergebnis vorwegzunehmen, 60 % meiner E-Mails blieben schlicht unbeantwortet, auf die restlichen 40 % hin wurde mir jeweils die Genehmigung zum Setzen eines Links erteilt. In keinem einzigen Fall wurde die Genehmigung verweigert. 

Im Folgenden finden sich einige Anmerkungen zu den Schwierigkeiten der Untersuchung und zur rechtlichen Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen.

1. Kontaktaufnahme

Als erstes Problem der Nutzungsbedingungen kristallisierte sich sehr schnell die Kontaktaufnahme heraus. Ob das Impressum mit den Kontaktangaben in jedem Fall den gesetzlichen Vorgaben (§ 6 TDG) genügt, kann bezweifelt werden. In einem Fall fand sich gar keine E-Mail-Adresse, in einem weiteren erhielt ich sogleich die Nachricht, die E-Mail sei nicht zustellbar.

Auf einigen Webseiten sind zahlreiche Kontaktpersonen genannt. Es bleibt dabei offen, an wen die Bitte um die Genehmigung zu richten ist. In einem Fall wurde mir mitgeteilt, dass ich meine E-Mail an eine unzuständige Stelle geschickt habe, meine E-Mail aber weitergeleitet worden ist. Um solchen zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, folgende Empfehlung: Wer schon Nutzungsbedingungen verwendet, die das Setzen eines Links von einer Genehmigung abhängig machen, sollte wenigstens klar hervorheben, an wen eine Anfrage zu senden ist. Dies kann z.B. in der Weise geschehen, dass in den Nutzungsbedingungen das Wort „Genehmigung“ als E-Mail-Link ausgestaltet wird.

Sofern dies nicht erfolgt, wäre es hilfreich, wenn sich die Kontaktadresse wenigstens auf der gleichen Webseite mit den Nutzungsbedingungen befinden würde, um weiteres Suchen unter anderen Menüpunkten zu ersparen. Eine solche Kombination von Impressumsangaben und Nutzungsbedingungen ist auch durchaus häufig anzutreffen.

In zwei Fällen schließlich wurde um die Genehmigung per Kontaktformular auf der Website nachgesucht. Auf eine Antwort habe ich hier allerdings vergebens gewartet.

2. Was wollen Webmaster mit den Nutzungsbedingungen erreichen und haben diese überhaupt rechtliche Relevanz?

Nur in zwei Fällen äußerten sich die angeschriebenen Webmaster auch dazu, warum sie solche Nutzungsbedingungen verwenden. Sie wiesen darauf hin, dass Unternehmen ein Interesse daran haben, dass auf ihre Webseiten nicht in einem rufschädigenden Umfeld Links gesetzt werden und dass deshalb die Nutzungsbedingungen Sinn machen würden. Doch ist dieses Argument bei genauer Betrachtung eher irreführend. Wenn sich auf einer Website neben einem Link z.B. eine verleumderische Aussage über das verlinkte Unternehmen befindet oder dieses durch den Link in ein unzutreffendes Umfeld gerückt wird (z.B. durch einen Link von einer Webseite mit pornographischen Inhalten), können der Link (und die Aussage) gegebenenfalls schon aufgrund gesetzlicher Vorschriften verboten werden. Man wird einen Eingriff in das sog. Recht am eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb bejahen können bzw. bei Privatpersonen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Soweit Webmaster darüber hinaus eine Kontrolle anstreben, wer Links zu ihren Webseiten setzen darf, sie z.B. Links von Personen untersagen wollen, die sie schlicht nicht leiden können oder die nur nach ihrer subjektiven Einschätzung für den Ruf ihrer eigenen Webseite schädlich sein können, ist die Dienlichkeit der Nutzungsbedingungen fraglich. Es lässt sich juristisch kaum ernsthaft vertreten, der Besucher einer Webseite schließe mit dem Betreiber einen Vertrag ab, dem die Nutzungsbedingungen zugrunde liegen. Anders kann das lediglich sein, wenn eine Startseite eingerichtet wird, die den Zugriff auf weitere Inhalte erst gestattet, wenn das Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen durch das Anklicken eines Buttons erklärt wird. Aber auch dann lässt sich über die juristischen Folgen noch diskutieren. Ein solches Modell habe ich aber auf keiner der untersuchten Webseiten vorgefunden.

Bedeutung kann den Nutzungsbedingungen daher nur noch auf der urheberrechtlichen Ebene zukommen. Wer nach dem Betätigen eines Links eine Webseite aufruft, stellt damit nämlich ein Vervielfältigungsstück her und diese Handlung bedarf einer Rechtfertigung. Diese wird darin gesehen, dass der Urheber seine Werke ins World Wide Web gestellt hat und deshalb auch darin eingewilligt hat, dass sie aufgerufen und verlinkt werden. Nun kann er versuchen, diese Einwilligung mit den Nutzungsbedingungen zu widerrufen. Doch ist davon auszugehen, dass Bedingungen, die das Setzen eines Links von einer Genehmigung abhängig machen, noch so selten sind, dass niemand wirklich mit ihnen rechnet. Von einem Linkprovider kann deshalb nicht erwartet werden, dass er sich auf die Suche danach begibt, ob ein Webmaster Links haben möchte oder nicht. Ein Widerruf der Einwilligung wäre deshalb nur zu bejahen, wenn auf jeder einzelnen Webseite stünde, dass Link nicht erwünscht sind. Aber eine solche Gestaltung ist mir im Laufe dieser Untersuchung nicht begegnet.

Nur noch kurz hingewiesen werden soll darauf, dass die Nutzungsbedingungen urheberrechtlich dann keine Rolle spielen können, wenn sich auf der verlinkten Webseite keine nach dem UrhG geschützten Werke befinden. Dies dürfte viele der Webseiten betreffen, die auf dieser Seite aufgeführt sind. Deren Nutzungsbedingungen werden nur selten einem urheberrechtlichen Schutz zugänglich sein.

3. Licht und Schatten - Zusammenfassung der Ergebnisse

60 % der angeschriebenen Webseiten haben auf meine E-Mail nicht geantwortet. Auch wenn bei einer Zahl von insgesamt nur 20 verschickten E-Mails von einer wirklich repräsentativen Umfrage noch keine Rede sein kann, hat sich doch die Tendenz herausgestellt, dass insbesondere (meiner subjektiven Einschätzung nach) größere Firmen keinerlei Reaktion zeigten. Ob diesen der Aufwand einer Antwort zu groß war, zumal kein wirtschaftlicher Gewinn im Raum stand, oder ich schlicht die falsche Person angeschrieben habe und keine Weiterleitung erfolgt ist, kann ich natürlich nicht sagen. Für die Zukunft ist jedoch geplant, erneut 20 weitere Webmaster anzuschreiben und über die Ergebnisse hier wieder zu berichten.

Hinsichtlich der restlichen 40 % habe ich die Antworten innerhalb eines Tages erhalten, z.T. mit einigen ergänzenden Hinweisen. In einem Fall war ich der erste, der jemals um eine Genehmigung ersucht hat, in anderen Fällen wurde darauf hingewiesen, dass es gelegentlich Anfragen gegeben hätte und diesen bisher immer stattgegeben wurden. Es kann also keine Rede davon sein, dass jeder, der einen Link von einer Genehmigung abhängig macht, Links gegenüber "feindlich" eingestellt ist. Ganz im Gegenteil, wurde in einer Antwort-E-Mail auf den Nutzen von Links für die verlinkten Webseiten hingewiesen, insbesondere das Page Ranking System von Google erwähnt. Im Vordergrund scheint bei vielen Webmastern der Gedanke zu stehen, dass sie wissen möchten, welche Webseiten sie verlinken. Einer Genehmigung bedarf es dafür meiner Meinung nach aber nicht. Neben der Möglichkeit, über Statistiken zur Webseite zu erfahren, über welche Links Personen zur eigenen Seite geführt werden, erscheint mir der Weg, den u.a. die Eckernförder Zeitung geht, gut vertretbar. Links werden hier nicht von einer Genehmigung abhängig gemacht, es wird lediglich um Mitteilung gebeten. Dies hat gleich mehrere Vorteile. Das verlinkte Unternehmen erlangt Kenntnis von dem Link und kann hier schnell einschreiten, wenn es sich wirklich einmal um einen problematischen Link handeln sollte. Im Gegenzug zur Benachrichtigung kann es den Linkprovider von Umstrukturierungen seiner Website benachrichtigen und ihm so ins Leere weisende Links vermeiden helfen. Wenn, was sicherlich häufig der Fall sein wird, ein Linkprovider diese Nutzungsbedingungen nicht lesen wird, ist das Setzen des Links - unabhängig von der rechtlichen Diskussion um die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen - aufgrund des Verstoßes gegen eine Bitte nicht rechtswidrig.

 

Linking Cases

There have been a lot of lawsuits concerning linking, framing and search engine issues in the last years. In this section you'll find short introductions into the different cases and links to news articles about it. 

An overview over featured cases can be found here!
 

Latest News - Update 71

Legal trouble for YouTube in Germany

Germany: Employer may google job applicant

EU: Consultation on the E-Commerce-Directive

WIPO Paper on tradmarks and the internet

The ECJ and the AdWords Cases

 

 

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